Schoon varen en vervoeren

Änderungen bei Abfalltransporten zum Jahreswechsel

Gerade hat man sich an die letzten Änderungen gewöhnt, stehen wieder Umstellungen ins Haus: Beim Transport von Abfällen gibt es zum Jahreswechsel aller Voraussicht nach Neuerungen. "Aller Voraussicht nach" deshalb, weil beide Verordnungen, um die es hier geht, erst im Entwurf vorliegen. Dem Entwurf zur Abfallverzeichnis-Verordnung werden Bundestag und Bundesrat vermutlich bis Ende November zustimmen, so daß die Verordnung wie geplant zum 01.01.2002 in Kraft treten kann. Dies bringt eine Änderung der Abfallschlüsselnummern mit sich. Der Zeitplan für die Änderung der Nachweisverordnung steht noch nicht fest. Der Entwurf beinhaltet aber für die Schiffahrt interessante Erleichterungen.

Neue Abfallschlüssel
Zunächst zum (zeitlich) näher liegenden: Aufgrund einer Entscheidung der Europäischen Kommission ist die Bundesregierung verpflichtet, das neue Europäische Abfallverzeichnis zum 01.01.2002 in deutsches Recht umzusetzen. Das bedeutet, daß sich einige der bisher verwendeten Abfallschlüssel ändern werden.
Das wiederum bedeutet, daß auch die Transportgenehmigungen auf die neuen Schlüssel umgestellt werden müssen. Da dies einen enormen Verwaltungsaufwand erfordert, laufen die Vorbereitungen trotz der noch unsicheren Rechtslage auf Hochtouren. Jeder Inhaber einer Transportgenehmigung sollte sich um die Umstellung der genehmigten Abfallschlüssel kümmern.

Eine Übersicht über die für die Schiffahrt wichtigsten Änderungen wird in Kürze im Bereich "Wissenswertes" bei www.bargelink.com publiziert.

Weniger Formulare
Die zweite Änderung betrifft die Nachweisverordnung. Hierin ist u.a. geregelt, welche Papiere beim Transport von Abfällen mitzuführen sind. Die für die Schiffahrt interessanteste Änderung ist folgende: Bislang mußte die Übergabe von einem Transporteur zum nächsten auf sogenannten "Übernahmescheinen", d.h. vorgeschriebenen Formularen, dokumentiert werden. Mit der Änderung ist nun geplant, für diese Fälle Lieferscheine, Wiegepapiere oder sonstige Unterlagen zuzulassen, wenn sie die erforderlichen Angaben enthalten. Dies würde aufgrund der oft großen Anzahl auszufüllender Formulare, z.B. beim Umladen von 50 LKW auf ein Schiff, zu deutlichen Erleichterungen führen. Die Verabschiedung dieses Entwurfs bleibt allerdings noch abzuwarten.

Neue Seminare
Zu den Änderungen und den bestehenden Regeln für Abfalltransporte mit dem Binnenschiff werden im Januar mehrere Seminare stattfinden. Auskünfte hierzu und natürlich zu fachlichen Fragen bei:

Dr. Anja Rohen
Tel +49 2801 - 70 65 30, Fax +49 2801 - 70 65 32,
eMail anja.rohen@t-online.de.



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