Schoon varen en vervoeren
Änderungen bei Abfalltransporten zum Jahreswechsel
Gerade hat man sich an die letzten Änderungen gewöhnt,
stehen wieder Umstellungen ins Haus: Beim Transport von
Abfällen gibt es zum Jahreswechsel aller Voraussicht
nach Neuerungen. "Aller Voraussicht nach" deshalb, weil
beide Verordnungen, um die es hier geht, erst im
Entwurf vorliegen. Dem Entwurf zur
Abfallverzeichnis-Verordnung werden Bundestag und
Bundesrat vermutlich bis Ende November zustimmen, so
daß die Verordnung wie geplant zum 01.01.2002 in Kraft
treten kann. Dies bringt eine Änderung der
Abfallschlüsselnummern mit sich. Der Zeitplan für die
Änderung der Nachweisverordnung steht noch nicht fest.
Der Entwurf beinhaltet aber für die Schiffahrt
interessante Erleichterungen.
Neue Abfallschlüssel
Zunächst zum (zeitlich) näher liegenden: Aufgrund einer
Entscheidung der Europäischen Kommission ist die
Bundesregierung verpflichtet, das neue Europäische
Abfallverzeichnis zum 01.01.2002 in deutsches Recht
umzusetzen. Das bedeutet, daß sich einige der bisher
verwendeten Abfallschlüssel ändern werden.
Das wiederum
bedeutet, daß auch die Transportgenehmigungen auf die
neuen Schlüssel umgestellt werden müssen. Da dies einen
enormen Verwaltungsaufwand erfordert, laufen die
Vorbereitungen trotz der noch unsicheren Rechtslage auf
Hochtouren. Jeder Inhaber einer Transportgenehmigung
sollte sich um die Umstellung der genehmigten
Abfallschlüssel kümmern.
Eine Übersicht über die für die Schiffahrt wichtigsten
Änderungen wird in Kürze im Bereich "Wissenswertes" bei
www.bargelink.com publiziert.
Weniger Formulare
Die zweite Änderung betrifft die Nachweisverordnung.
Hierin ist u.a. geregelt, welche Papiere beim Transport
von Abfällen mitzuführen sind. Die für die Schiffahrt
interessanteste Änderung ist folgende: Bislang mußte
die Übergabe von einem Transporteur zum nächsten auf
sogenannten "Übernahmescheinen", d.h. vorgeschriebenen
Formularen, dokumentiert werden. Mit der Änderung ist
nun geplant, für diese Fälle Lieferscheine,
Wiegepapiere oder sonstige Unterlagen zuzulassen, wenn
sie die erforderlichen Angaben enthalten. Dies würde
aufgrund der oft großen Anzahl auszufüllender
Formulare, z.B. beim Umladen von 50 LKW auf ein Schiff,
zu deutlichen Erleichterungen führen. Die
Verabschiedung dieses Entwurfs bleibt allerdings noch
abzuwarten.
Neue Seminare
Zu den Änderungen und den bestehenden Regeln für
Abfalltransporte mit dem Binnenschiff werden im Januar
mehrere Seminare stattfinden. Auskünfte hierzu und
natürlich zu fachlichen Fragen bei:
Dr. Anja Rohen
Tel +49 2801 - 70 65 30, Fax +49 2801 - 70 65 32,
eMail anja.rohen@t-online.de.